Kanzlei Keute 
Ihr Recht in guten Händen

BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

Im Bereich Baurecht vertrete ich Handwerksbetriebe, Bauträger, Planer und Architekten sowie private Bauherren. Oftmals kommt es im Zusammenhang mit einem Bauprojekt zu Problemen, für den privaten Bauherrn durch erhebliche Mängel am Bau, durch Verzögerungen der Fertigstellung, durch fehlende Abstimmung der verschiedenen Gewerke oder durch unerwartete Kostensteigerungen oder Überschreitungen eines vereinbarten Kostenrahmens.

Für Handwerksbetriebe oder Generalunternehmer andererseits durch Probleme mit Subunternehmern, Ansprüchen der Bauherren oder Auftraggeber wegen behaupteter Mängel oder nicht bezahlter Abschlags- oder Schlussrechnungen.

Schwerpunkte im Bereich Baurecht:

  • Prüfung von Bauverträgen (Generalübernehmer, Generalunternehmer, Subunternehmer, Handwerker)
  • Geltendmachung und Abwehr vom Werklohnforderungen
  • Geltendmachung und Abwehr von Mängelansprüchen
  • Beendigung/Kündigung von Werkverträgen
  • Prüfung der Ansprüche aus Mehr- oder Minderleistungen und Nachträgen,
  • die Prüfung der Einhaltung von Ausführungsfristen und Kosten
  • die Behinderung oder Unterbrechung der Bauausführung
  • die Kündigung von Verträgen, hier insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Vergütungsansprüchen für erbrachte und nicht mehr erbrachte Leistungen,
  • die Verweigerung der Abnahme bei Mängeln bzw. Vorbehalte bei der Abnahme,
  • Leistungsverweigerungsrechte bei Mängeln oder Störungen des Bauablaufs,
  • die Abrechnung der erbrachten Leistungen, Ansprüche aus Abschlags- oder Schlussrechnungen
  • Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz, Kündigung und Vertragsstrafe
  • die Beweissicherung bei Mängeln am Bau durch Privatgutachten oder gerichtliche selbständige Beweis­verfahren,
  • Prüfung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen


Schwerpunkte im Bereich Architektenrecht:

  • Durchsetzung und Abwehr von Honorarforderungen von Architekten und Ingenieuren,
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen wegen Planungs- und Objektüberwachungsfehlern von Architekten und Ingenieuren.
  • Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen gegen Architekten wegen Baukostenüberschreitungen oder Baumängeln


 
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